RecoveryLab zu Datenbeständen, die formal aufbewahrt und technisch unerreichbar sind

Das Schreiben vom Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an und nennt die Jahre, für die Unterlagen bereitzustellen sind. In den Ordnern ist alles da. Die dazugehörigen Buchungsdaten liegen jedoch auf einem Rechner, der vor zwei Jahren ausgemustert wurde, im Kassensystem, das der Nachfolger ersetzt hat, oder in einer Ablage, die eine Mitarbeiterin führte, die nicht mehr im Betrieb ist. Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen laufen über Jahre. Geräte, Programme und Zuständigkeiten tun das nicht. RecoveryLab aus Leipzig beschreibt, wie ein Datenbestand formal vorhanden und technisch unerreichbar zugleich sein kann und was vor dem Prüfungstermin zu tun ist.