Die Adler Group S.A. hat heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die ADLER Real Estate AG, dass die außerordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate beschließen soll, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Adler-Konzern zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out). Vereinfachung der Unternehmensstruktur Der Adler-Konzern hält derzeit 105.826.586… Hier weiterlesen
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