In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde klargestellt, dass schlechtes Wetter am Reiseziel keinen Grund für eine Preisminderung bei Pauschalreisen darstellt. TUI-Aktionäre können aufatmen. Denn hätte das Gericht hier anders entschieden, so wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden. Demnach erholt sich auch die TUI-Aktie leicht: Aktuell notiert das Papier in den abgelaufenen 5 Handelstagen 1,3 Prozent höher. Verantwortung liegt bei… Hier weiterlesen
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