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HUGIN IRW Press

EANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG Aktienrückkauf Aktienrückkaufprogramm

ISIN: AT0000613005
WKN: A0HG3U

Montag, 28. März 2011 | 21:18

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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28.03.2011

Wien Frankfurt, 28.03.2011. In der außerordentlichen Hauptversammlung der
C-QUADRAT Investment AG vom 11.12.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8
Aktiengesetz (AktG) dazu ermächtigt, eigene auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien der Gesellschaft bis höchstens 10 % des Grundkapitals der
C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag
der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR
1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR
40,-- entspricht, zu erwerben. Der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat
nunmehr beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wie
folgt Gebrauch zu machen:

Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung
2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung war
der 11.12.2008.

2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am
11.12.2008.

3. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 1.04.2011 und endet spätestens am
10.06.2011.

4. Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf, auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005).

5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,--. Es ist zerlegt in
4.363.200 Stück Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,--. Beabsichtigt ist, ein
Volumen von bis zu 100.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 2,3 %
(gerundet) des derzeitigen Grundkapitals - über die Wiener Börse und oder die
Frankfurter Wertpapierbörse zurückzukaufen.

6. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung darf der Gegenwert je rückgekaufter
Aktie den Betrag von EUR 1,-- nicht unterschreiten sowie den Betrag von EUR
40,-- nicht überschreiten.

7. Der Hauptzweck des Rückkaufprogramms ist der mögliche Einsatz eigener Aktien
als Akquisitionswährung. Weiters soll der Vorstand über die Flexibilität
verfügen, zurück erworbene eigene Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte
und Mitglieder des Vorstands der C-QUADRAT Investment AG bzw. von deren
Tochtergesellschaften zur Bedeckung eines bestehenden oder allfälligen
zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Darüber hinaus ist der
Vorstand berechtigt, die eigenen Aktien zu jedem sonstigen legalen Zweck zu
erwerben und die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ist ausgeschlossen.

8. Das Rückkaufprogramm erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen
Verordnung (EG) Nr. 2273 2003 der Kommission vom 22.12.2003, ABl. L336 33 vom
23.12.2003 (die "Verordnung") gegebenenfalls unter Einbindung eines
Kreditinstituts in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit b der Verordnung. Der
Vorstand weist gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung darauf hin, dass im Zuge der
Durchführung des Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung
unter Umständen überschritten wird.

9. Das Aktienrückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der
Aktien der C-QUADRAT Investment AG.

10. Die C-QUADRAT Investment AG hat im Jahr 2007 ein Stock Option Programm
beschlossen. Zur Teilnahme an diesem Stock Option Programm sind (i) bestimmte
leitende Angestellte nach Auswahl durch den Vorstand (ii) Vorstandsmitglieder
von C-QUADRAT Investment AG, der C-QUADRAT Kapitalanlage AG, der
Aufsichtsratsvorsitzende der C-QUADRAT Kapitalanlage AG sowie die
Vorstandsmitglieder der C-QUADRAT Deutschland AG und (iii)
Aufsichtsratsmitglieder der C-QUADRAT Investment AG berechtigt. Bisher hat
keiner der Berechtigten an diesem Stock Option Programm teilgenommen. Demgemäß
hat die Gesellschaft bisher auch keine Aktienoptionen eingeräumt. Eine
entsprechende Teilnahme vorausgesetzt, haben die Berechtigten unter dem Stock
Option Programm ein Anrecht auf Einräumung von Aktienoptionen im folgenden
Ausmaß:

Vorsitzender des Aufsichtsrates: 40.000
stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1.500
Mitglied des Aufsichtsrates: 1.000
Mitglied des Vorstandes: 5.000
Leitende Angestellte: 1.000

Eine Aktienoption berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie an der C-QUADRAT
Investment AG. Der Ausübungspreis zum Erwerb der Aktien aus den Aktienoptionen
beträgt EUR 75,-- je Aktie. Ebenfalls im Jahr 2007 hat die Gesellschaft eine
bedingte Kapitalerhöhung im Umfang von bis 10% des Grundkapitals zur Bedienung
von Aktienoptionen aus dem Stock Option Programm der Gesellschaft beschlossen.

Die C-QUADRAT Investment AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gem. §§
6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von
Angaben über die Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at zu erfüllen.

Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch

EAX0034 2011-03-28 19:18

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