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DJ Weiteres Finanzgericht stellt Brennelementesteuer in Frage

ISIN: DE0007037129
WKN: 703712

Montag, 10. Oktober 2011 | 12:13

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Gegner der zu Jahresanfang eingeführten Brennelementesteuer haben vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. Nach dem Finanzgericht Hamburg habe nun auch das Münchener Finanzgericht die Rechtmäßigkeit der Steuer in Frage gestellt, teilte der Energiekonzern RWE am Montag mit. "Wir sind über die Gerichtsentscheidung am Freitag informiert worden", sagte eine RWE-Sprecherin.

Dem Gericht zufolge sei zweifelhaft, ob die Brennelementeabgabe als Verbrauchssteuer behandelt werden könne. Als solche hatte sie die Bundesregierung bezeichnet. Verbrauchssteuern können in der Regel aber von dem Hersteller eines Produktes an die Kunden weitergereicht werden - und dies wird den Versorgern von dem entsprechenden Bundesgesetz ausdrücklich verboten. Damit folgt das Münchener Gericht der gleichen Argumentationslinie wie das Finanzgericht Hamburg drei Wochen zuvor.

Die betroffenen Bundesbehörden können gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Im ersten Fall habe das zuständige Hauptzollamt Hannover bereits Beschwerde eingelegt, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Schäuble, Martin Kotthaus, zu Dow Jones Newswires. "Ich gehe davon aus, dass das auch der Fall bei diesem Verfahren sein wird" sagte Kotthaus weiter. Zwar müsse zunächst geprüft werden, was genau das Gericht beschlossen habe, doch die Fälle seien inhaltlich vergleichbar.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Kernkraftpolitik nach dem Atomunfall in dem japanischen Kraftwerk Fukushima eine Kehrtwende vollzogen. Die Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke wurde zurückgenommen und der geplante Ausstieg aus der Kernkraft beschleunigt, die Brennelementesteuer aber beibehalten. Dagegen hatten die Energieriesen RWE und E.ON geklagt.

-Von Jan Hromadko, Dow Jones Newswires;
+49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com
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October 10, 2011 08:13 ET (12:13 GMT)

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