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DJ UPDATE: KfW muss Deutscher Telekom Schadenersatz leisten

ISIN: DE0005557508
WKN: 555750

Dienstag, 31. Mai 2011 | 12:30

(NEU: Details)


Von Martin Rapp und Barbara Millner
DOW JONES NEWSWIRES

FRANKFURT DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Förderbank KfW muss für den Schaden aufkommen, den die Deutsche Telekom im Rahmen ihres dritten Börsengangs in den USA erlitten hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) widerrief am Dienstag ein zuvor ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, welches die Klage des Bonner Unternehmens vor zwei Jahren abgewiesen hatte. Der DAX-Konzern erhält damit mindestens 95 Mio EUR, die 2005 an Sammelkläger für einen Vergleich gezahlt wurden.

Die Deutsche Telekom AG war in den USA verklagt worden, nachdem die KfW im Jahr 2000 von ihr gehaltene Aktien über die Börse verkauft hatte, die später deutlich an Wert verloren. Die Kläger hatten in ihrer Sammelklage argumentiert, dass der Verkaufsprospekt fehlerhafte Angaben zur Akquisitionsstrategie und zur Bewertung von Immobilien enthielt.

Den Streit hatte die Telekom 2005 durch Zahlung von 120 Mio USD ohne Schuldeingeständnis beigelegt. Diese Summe und Anwaltskosten - insgesamt knapp 113 Mio EUR - will der Konzern von seinen Aktionären KfW und Bund mit dem Argument zurück, in deren Auftrag gehandelt zu haben. Beide halten zusammen immer noch 32%. Das Landgericht Bonn hatte dem Konzern in erster Instanz recht gegeben, das OLG Köln hatte diese Entscheidung später aber verworfen.

Aus Sicht des BGH hat die KfW beim dritten Börsengang unrechtmäßig von der Telekom profitiert, weil der Konzern das Prospekthaftungsrisiko ohne Zusicherung eines finanziellen Ausgleiches übernommen hat. Nach Aktiengesetz handele es sich dabei um eine "verbotene Einlagenrückgewähr der Telekom an ihre Aktionärin, die KfW". Die KfW sei verpflichtet gewesen, die Deutsche Telekom von den mit der Sammelklage geltend gemachten Ansprüchen freizustellen. Weil dies nicht geschehen sei, müsse die Förderbank dem Telekomkonzern nun die Vergleichssumme und die Anwaltskosten ersetzen. Die Bank wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben, da ihr die Urteilsbegründung noch nicht vorliege, sagte ein Sprecher.

Die Höhe des gesamten Schadenersatzanspruchs muss das Oberlandesgericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, noch festlegen. Das OLG muss laut BGH auch prüfen, ob der Bund die Platzierung der Aktien der KfW in den USA veranlasst hat und somit als Miteigentümer auch Schadenersatz leisten muss.


-Von Martin Rapp und Barbara Millner, Dow Jones Newswires;
+49 211 13 87 214; martin.rapp@dowjones.com
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(END) Dow Jones Newswires

May 31, 2011 08:30 ET (12:30 GMT)

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