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DE0005557508
WKN:
555750
Donnerstag, 05. April 2012 | 12:54
--Kabel Deutschland fordert Entgeltreduzierung und Rückerstattung in Millionenhöhe
--Unternehmen will Klage am Donnerstag beim Landgericht Frankfurt einreichen
--Deutsche Telekom weist Rechtsauffassung von Kabel Deutschland als falsch zurück
(NEU: Kommentar der Deutschen Telekom)
Von Matthias Goldschmidt
DOW JONES NEWSWIRES
UNTERFÖHRING (Dow Jones)--Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland wirft der Deutschen Telekom vor, zu viel Geld für die Mitbenutzung von Kabelkanälen zu verlangen und will dies nun gerichtlich klären lassen. Die Tochtergesellschaft Kabel Deutschland Vertrieb und Service verklage die Telekom Deutschland GmbH auf Herabsetzung dieser Vergütung, teilte das MDAX-Unternehmen mit. Die Klage soll noch am Donnerstag beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden, sagte ein Sprecher von Kabel Deutschland.
Das Unternehmen fordert eine Reduzierung des jährlichen Entgelts von heute 100 Millionen Euro um etwa zwei Drittel und die Rückzahlung überzahlter Beträge in Höhe von rund 273 Millionen Euro plus Zinsen. Dem Unternehmenssprecher zufolge bezieht sich die Rückzahlungsforderung auf die Jahre 2004 bis 2011.
Kabel Deutschland bezieht sich bei der Klage auf Entscheidungen der Bundesnetzagentur. Diese habe die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom für VDSL-Angebote bis zum 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert, das deutlich niedriger liege als die gegenwärtig von der Vertriebstochter gezahlte Vergütung. Es bestünden aber zwischen den regulierten und den von Kabel Deutschland genutzten Kanälen keine Unterschiede, die eine solche Abweichung beim Entgelt rechtfertigen. Kabel Deutschland erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Die Deutsche Telekom weist die Rechtsansicht von Kabel Deutschland zurück. Der vereinbarte Preis sei völlig korrekt, sagte ein Telekom-Sprecher: "Die Kabelanlagen, die die Kabelnetzbetreiber nutzen, sind nicht identisch mit denen, die von der Bundesnetzagentur reguliert worden sind. Dass ausgerechnet ein Kabelnetzbetreiber wegen angeblich überhöhter Preise für die Nutzung unserer Kabelkanäle klagt, verwundert sehr." Nach Ansicht des Konzerns seien es die Kabelnetzbetreiber, die Quasi-Monopole betreiben und niemanden ihre Infrastruktur nutzen lassen. "Es steht den Kabelnetzbetreibern frei, Kabelkanalanlagen von anderen Anbietern zu nutzen oder selbst Anlagen zu bauen", sagte er.
-Von Matthias Goldschmidt, Dow Jones Newswires;
+49 (0)69 29725 102, unternehmen.de@dowjones.com
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(END) Dow Jones Newswires
April 05, 2012 08:54 ET (12:54 GMT)
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