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ISIN:
DE0005220008
WKN:
522000
Montag, 19. September 2011 | 17:51
(NEU: Stellungnahme von E.ON im 3. Absatz und Bundesfinanzministerium im 5. Absatz)
HAMBURG (Dow Jones)--Das Finanzgericht Hamburg hat die zu Jahresanfang eingeführte Brennelementesteuer in Frage gestellt und einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben. In einer bundesweit ersten Gerichtsentscheidung äußerte das Gericht am Montag "ernstliche Zweifel" an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes. Dem Bund stehe keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Gesetzes zu, so das Gericht.
Bei der Kernbrennstoffsteuer dürfte es sich um keine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchssteuer handeln, so der 4. Senat des Finanzgerichts zur Begründung. Auch sei es zweifelhaft, ob der Bundesgesetzgeber eine ganz "neue" Steuer, die im Grundgesetz nicht vorgesehen sei, "erfinden" dürfe. Den Namen des Kernkraftwerkbetreibers nannte das Gericht unterdessen nicht.
Allerdings bestätigte ein Sprecher der E.ON AG, dass sich die Gerichtsentscheidung auf eine Klage des Energiekonzerns bezieht. "Der Beschluss stellt für uns eine sehr positive Entwicklung dar", sagte er. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung grundsätzlich bestätigt."
E.ON hatte früheren Angaben zufolge mit rund 600 Mio EUR an zusätzlichen Kosten im Jahr 2011 wegen der Atomsteuer gerechnet. Bisher hat der DAX-Konzern etwa 470 Mio EUR an Atomsteuern gezahlt. Vor Gericht hatte der Konzern die Rückzahlung von rund 96 Mio EUR beantragt, wie aus der Mitteilung des Finanzgerichtes hervorgeht.
Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kreienbaum, sagte, dass dies ein Bechluss sei, in der Hauptsache sei aber noch nicht entschieden.
Zum 1. Januar 2011 trat das sogenannte Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Mit der Brennelementesteuer wollte die schwarz-gelbe Bundesregierung ursprünglich einen Teil der zusätzlichen Gewinne der Energieunternehmen aus der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke abschöpfen. Sie soll bis 2016 erhoben werden.
Mit der Entscheidung des Hamburger Gerichts könnte nun ein Präzedenzfall für anhängige Entscheidungen anderer Finanzgerichte in Deutschland geschaffen werden, nachdem die Energieriesen E.ON und RWE gegen die Atomsteuer Klage eingereicht hatten.
- Von Markus Klausen, Dow Jones Newswires;
+49 (0)69 29 72 51 10, unternehmen.de@dowjones.com
(Jan Hromadko und Andreas Kissler haben an der Meldung mitgewirkt.)
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(END) Dow Jones Newswires
September 19, 2011 13:51 ET (17:51 GMT)
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