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DJ UPDATE: Bayer kann vor US-Gericht kleinen Erfolg verbuchen

ISIN: CH0012005267
WKN: 904278

Donnerstag, 29. September 2011 | 09:50


(durchgehend neu)

Von Heide Oberhauser-Aslan
DOW JONES NEWSWIRES

LEVERKUSEN (Dow Jones)--Bayer kann im Rechtsstreit mit der Novartis-Tochter Sandoz in den USA einen kleinen Erfolg verbuchen. Ein Bezirksgericht in New York habe am Mittwoch eine Klage von Sandoz abgewiesen, bestätigte ein Bayer-Sprecher. Der schweizer Generikahersteller hatte dem deutschen Pharmakonzern vorgeworfen, mit seinem Verhütungsmitteln "Yaz" und "Yasmin" am US-Markt eine Monopolstellung zu haben, die gegen US-amerikanisches Kartell- und Wettbewerbsrecht verstoße. Ein Bezirksrichter wies diese Argumentation nun als spekulativ zurück. "Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unserer Rechtsauffassung entspricht und in die richtige Richtung geht", sagte ein Bayer-Sprecher zu Dow Jones.

Die Entscheidung hat allerdings keine Auswirkung auf noch anhängige patentrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den beiden Verhütungsmitteln. In den USA sind seit mehreren Jahren Patentrechtsstreitigkeiten um "Yaz" und "Yasmin" im Gange, da viele Hersteller von Nachahmermedikamenten versuchen, billigere generische Versionen der Verhütungsmittel auf den Markt zu bringen. Bayer hat dagegen regelmäßig Patentverletzungsklagen eingereicht.

Im September 2010 musste Bayer eine herbe Niederlage einstecken. Das US-Bundesgericht hatte die Patentverletzungsklage von Bayer gegen Watson Pharmaceuticals und Sandoz für die Verhütungspille "Yasmin" abgewiesen.

Da sich die Gerichtsentscheidung von Mittwoch lediglich auf kartellrechtliche Fragestellungen bezog, hat sie nach Einschätzung von Branchenexperten auch kaum wirtschaftliche Bedeutung für Bayer.


-Von Heide Oberhauser-Aslan, Dow Jones Newswires;
+49 (0)69 29725 113, heide.oberhauser@dowjones.com

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September 29, 2011 05:50 ET (09:50 GMT)

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