Newsletter Anmeldung

Investor Expresso

Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter! Somit entgehen Ihnen keine Nachrichten von den 4 wichtigsten Agenturen und von über 20 Börsenbriefen.

Jetzt anmelden

Meldungen von

Dow Jones euro adhoc
HUGIN IRW Press

DJ DGAP-PVR: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung der Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ISIN: DE000A1E8NW9
WKN: A1E8NW

Dienstag, 24. Januar 2012 | 18:00

DJ DGAP-PVR: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung der Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA

24.01.2012 19:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

=--------------------------------------------------------------------------


Die XCOM Aktiengesellschaft, Willich, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 18.01.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ADC
African Development Corporation GmbH & Co. KGaA, Frankfurt Main,
Deutschland am 04.01.2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 1,225% (das entspricht 103.000
Stimmrechten) betragen hat.
1,225% der Stimmrechte (das entspricht 103.000 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Erläuterungen der Emittenten zur Stimmrechtsmeldung:

Die Korrektur der Stimmrechtsmitteilung bezieht sich auf die
Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung der XCOM Aktiengesellschaft vom
10.01.2012. Die Korrektur betrifft den vollständigen Verweis auf die
Zurechnungsnorm des § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG.

Grundsätzlich ist zur Stimmrechtsmitteilung auszuführen, dass weder die
XCOM Aktiengesellschaft noch die XCOM Finanz GmbH direkt eigene Aktien an
unserer Gesellschaft gekauft bzw. verkauft haben. Die XCOM
Aktiengesellschaft muss sich die Stimmrechte an unserer Gesellschaft über
die XCOM Finanz GmbH und der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG
('BIW Bank') zurechnen lassen. Die BIW Bank hatte im Dezember 2011 die
Kapitalerhöhung an der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA
begleitet und die neu ausgegebenen Aktien im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts übernommen. Mit Übernahme dieser Aktien musste die BIW Bank
die Schwellenüberschreitung von 3% und 5% an unserer Gesellschaft melden.
Mit Lieferung der neuen Aktien an die Zeichner der Kapitalerhöhung musste
die BIW Bank wiederum das Unterschreiten der 5% und 3% Schwelle melden.
Wegen der Zurechnungsnormen des WphG hat dann auch die die BIW Bank
kontrollierende Anteilseignerin XCOM Finanz GmbH das Überschreiten und
Unterschreiten dieser Stimmrechtsschwellen melden müssen was wiederum zur
Meldepflicht der XCOM Aktiengesellschaft führte.



24.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

=--------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA
Grüneburgweg 18
60322 Frankfurt Main
Deutschland
Internet: www.african-development.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

=--------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

January 24, 2012 13:00 ET (18:00 GMT)

Finanzen & Versicherungen Branchenmeldungen

 
Nach oben zum Artikel: DJ DGAP-PVR: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung der Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung