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ISIN:
DE0005118806
WKN:
511880
Mittwoch, 08. Juni 2011 | 11:40
telegate AG Schlagwort(e): Rechtssache
08.06.2011 13:40
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung telegate AG nach § 15 WpHG -
Planegg-Martinsried, ISIN DE0005118806 WKN 511880
OLG Düsseldorf verurteilt die Deutsche Telekom AG zu einer Rückzahlung von
rund 49 Mio. Euro - telegate AG erhält damit aus sämtlichen Klagen
insgesamt rund 94 Mio. Euro zugesprochen
Planegg-Martinsried, 8. Juni 2011 - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
hat heute in der Klage der telegate AG (Aktenzeichen VI U 2 11) gegen die
Deutsche Telekom AG das Urteil verkündet. Die Deutsche Telekom AG muss
demnach die missbräuchlich überhöhten Kosten für die Überlassung von
Teilnehmerdaten in den Jahren 1997 bis 2001 in Höhe von 41,28 Mio. Euro an
die telegate AG zurückbezahlen. Zu dieser Rückerstattung von Datenkosten
kommen noch Prozesszinsen in Höhe von rund 8 Mio. Euro. In Höhe von
insgesamt 10,76 Mio. Euro wurde die Klage der telegate AG in zweiter
Instanz abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 13. April 2011 waren bereits zwei Entscheidungen zugunsten der telegate
Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG ergangen. In
diesen Verfahren wurde die Deutsche Telekom AG verurteilt, insgesamt 45
Mio. Euro inklusive Zinsen zu bezahlen. Aus allen drei Verfahren ergibt
sich, dass die Deutsche Telekom AG einschließlich Zinsen insgesamt rund 94
Mio. Euro für missbräuchlich überhöhte Datenkosten an telegate
zurückerstatten muss.
Zur Verfahrenshistorie: Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften
führen in diesem Zusammenhang drei Datenkostenprozesse gegen die Deutsche
Telekom AG. Das OLG Düsseldorf hatte bereits im Jahr 2007 in allen drei
Verfahren Urteile zugunsten von telegate erlassen. Die Urteile waren im
Jahr 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Düsseldorf
zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen worden. Dieses hatte in den zwei
Klagen der beiden Tochtergesellschaften datagate GmbH (Aktenzeichen VI U
1 11) und telegate MEDIA AG (Aktenzeichen VI U 6 11) am 13. April 2011
Urteile verkündet. Wie auch in der heutigen Entscheidung zur Klage der
telegate AG sind die beiden Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Revision
wurde nicht zugelassen.
Kontakt:
Jörg Kiveris
telegate AG
Head of Public Relations Department
Fraunhofer Str. 12a
82152 Planegg-Martinsried
Tel.: 089 8954-1188
Fax: 089 8954-1189
E-Mail: joerg.kiveris@telegate.com
08.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: telegate AG
Fraunhofer Str. 12a
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Telefon: +49 089 - 89 54 0
Fax: +49 089 - 89 54 10 10
E-Mail: info@telegate.de
Internet: www.telegate.com
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WKN: 511880
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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June 08, 2011 07:40 ET (11:40 GMT)