Rechtsphilosophische Begründung des zivilen Ungehorsams

Nachdem die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) bislang keinen Erfolg bei der Eintreibung ihrer Vorschreibungen hatte, bemüht sie mittlerweile (sehr effizient) die Fries Rechtsanwalts GmbH, Lowell Inkasso Service GmbH sowie Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, um an das schwer verdiente Geld von ethos.at-Chefredakteur Hubert Thurnhofer ranzukommen. Am 25. Juni hat er beim Bezirksgericht Mürzzuschlag einen rechtsphilosophisch begründeten Einspruch gegen die Exekution GZ 12 E 1175/26g (VP) erhoben.