Kurzmeldung: Fast zwei Jahre ist es her, dass der einstige DAX-Konzern Wirecard (WKN: 747206) wegen Bilanzfälschung Insolvenz anmelden musste und einen nicht für möglich gehaltenen Finanzskandal offenlegte. Zig Milliarden an Börsenwert lösten sich innerhalb von Stunden in Luft auf. Nun sollen geschädigte Aktionäre bald Schadensersatzansprüche einklagen können. Der Dachverband für deutsche Investoren wird Wirecard-Anleger dabei unterstützen.

Die Anklage gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist nun formuliert. Der ehemalige Unternehmenslenker wird sich unter anderem wegen Bilanzfälschung und Marktmanipulation verantworten müssen. Das Verfahren wird demnächst am Landgericht München starten.

Wirtschaftsprüfer EY unter Druck

Geschädigte Wirecard-Aktionäre können hinsichtlich einer Kompensation für ihre Verluste von Braun jedoch nicht viel erwarten. Deutlich mehr Geld wäre hingegen bei der deutschen Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zu holen. Der Wirecard hat jahrelang Umsatz- und Gewinnzahlen veröffentlicht, die von EY-Prüfern anstandslos testiert wurden. EY wird somit vorgeworfen, seine Pflichten bei der Prüfung der Jahresabschlüsse des ehemaligen DAX-Konzerns verletzt und damit zahlreiche Privatanleger in die Aktie gelockt zu haben.

Das Bayerische Oberste Landesgericht wird in Kürze ein Musterverfahren gegen EY im Bundesanzeiger bekannt geben. Wirecard-Aktionäre haben danach sechs Monate Zeit, sich in ein Klageregister einzutragen. Es sei jedoch schwer vorherzusagen, wie lange solche Musterverfahren dauerten, sagte der Münchener Anlegeranwalt Peter Mattil. Ohne Vergleich sei von zwei bis 20 Jahren alles möglich.

DSW bietet Geschädigten Hilfe an

Die Aktionärsvereinigung DSW hat Wirecard-Geschädigten nun konkrete Hilfe angeboten. Der Verband will zusammen mit der deutschen Anwaltskanzlei Nieding und der holländischen Kanzlei AKD Benelux Lawyers ein Verfahren vorstellen, wie geschädigte Aktionäre ohne eigenes Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können. Zu diesen Zweck hat die DSW eine Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. Verbandssprecher Jürgen Kurz erläuterte:

Ein solcher Entschädigungsfonds hat den Vorteil, dass er nicht nur von EY Deutschland gespeist werden könnte, sondern auch EY International in die Haftung einbezogen wird.

Mit solchen Stiftungen seien bereits globale Vergleiche etwa im Streit mit Shell oder der Converium Holding AG erzielt worden. Die DSW will Einzelheiten des Modells am kommenden Mittwoch präsentieren.

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