Juristischer Erfolg für Volkswagen: Wie aus Medienberichten hervorgeht, hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden des Autobauers entsprochen. Demnach kamen die Karlsruher Richter zu dem Schluss, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit der Anordnung einer Sonderprüfung das Gebot rechtlichen Gehörs verletzt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlüsse aus den Jahren 2017 und 2020 aufgehoben. Das Oberlandesgericht Celle muss nun über die Sonderprüfung… Hier weiterlesen