Bereits im Jahr 2020 wurde Vodafone auferlegt, keine Verträge mehr mit Kunden abzuschließen, ohne dass eine tatsächliche Bestellung vorliegen würde. Das klingt soweit nachvollziehbar, doch allem Anschein hält der Anbieter sich nicht ganz an eben diese Auflage. Die Verbraucherzentrale Hamburg beantragte nach wiederholten Verstößen ein Ordnungsgeld und bekam dabei nun Recht zugesprochen. Hintergrund sind Medienberichten zufolge zwei Fälle, bei denen… Hier weiterlesen
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