In einem mutigen Schritt erwägt das US-Justizministerium einen seltenen Versuch, den zu Alphabet Inc. gehörenden Google-Konzern zu zerschlagen, wie aus einem Bericht von Bloomberg hervorgeht. Zuvor hatte ein Gericht in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass das Unternehmen ein Monopol auf dem Markt für Online-Suchmaschinen habe.

Bei diesem möglichen Vorgehen handelt es sich um den ersten bedeutenden Vorstoß Washingtons zur Zerschlagung eines Großkonzerns aufgrund illegaler Monopolisierung seit den Versuchen vor zwei Jahrzehnten, Microsoft Corp. zu zerschlagen.

Die Alphabet-Aktien fielen im nachbörslichen Handel um bis zu 2,5 % auf 160,11 $, bevor sie einige Verluste wieder wettmachten.

In einem für den 4. September angesetzten gesonderten Prozess wird über die Strafen oder Entschädigungen entschieden, die Google drohen.

Verlust des Kartellverfahrens gegen den US-Vorläufer der Gespräche

Anfang des Monats verlor Google einen richtungsweisenden Kartellprozess gegen das US-Justizministerium, nachdem der Bundesrichter Amit Mehta geurteilt hatte, der Technologieriese habe ein „illegales Monopol“ auf die Online-Such- und Werbebranche aufgebaut.

Konkret wurde festgestellt, dass Google gegen Kartellrecht verstoßen hat, indem es Exklusivverträge mit Geräteherstellern wie Apple und Samsung abschloss. Im Rahmen dieser Verträge zahlte Google Milliarden von Dollar (allein im Jahr 2021 26 Milliarden Dollar), um sicherzustellen, dass sein Produkt die Standardsuchmaschine auf deren Telefonen und Tablets ist.

Das Urteil von Richter Amit Mehta vom 5. August hat die Diskussionen im Justizministerium intensiviert und die illegale Dominanz von Google bei der Online-Suche und bei Suchtextanzeigen hervorgehoben.

Google hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Mehta hat jedoch beide Seiten angewiesen, mit der Planung der zweiten Phase des Verfahrens zu beginnen. In dieser Phase werden die Vorschläge der Regierung zur Wiederherstellung des Wettbewerbs, darunter ein möglicher Antrag auf Aufspaltung, behandelt.

Desinvestitionspläne liegen auf dem Tisch

Zu den möglichen Veräußerungen, die in Erwägung gezogen werden, gehören laut Bloomberg das Android-Betriebssystem und der Webbrowser Chrome von Google.

Richter Mehta stellte fest, dass Google von Geräteherstellern den Abschluss von Vereinbarungen für den Zugriff auf seine Apps wie Gmail und den Google Play Store verlangt, was wiederum die nicht löschbare Installation des Google-Such-Widgets und des Chrome-Browsers vorschreibt.

Dadurch wird die Konkurrenz durch andere Suchmaschinen effektiv unterdrückt.

Quellen zufolge erwägen die Verantwortlichen auch, einen möglichen Verkauf von AdWords, der Plattform, über die das Unternehmen Textwerbung verkauft, zu erzwingen, um die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens in diesem Bereich einzudämmen.

AdWords trug im Jahr 2020 zu einem Umsatz von über 100 Milliarden US-Dollar bei.

Weniger strenge Pläne sehen den Datenaustausch mit Wettbewerbern vor

Zu den weniger strengen Maßnahmen gehöre laut Bloomberg etwa die Verpflichtung von Google, mehr Daten mit seinen Konkurrenten zu teilen.

Richter Mehtas Urteil machte deutlich, dass die Verträge von Google den Großteil der Nutzerdaten sichern – 16 Mal mehr als die des größten Konkurrenten –, was die Konkurrenz daran hindert, ihre Suchalgorithmen zu verbessern.

Die Verpflichtung von Google, seine Daten Konkurrenten wie Bing oder DuckDuckGo von Microsoft zur Verfügung zu stellen, könnte den Wettbewerb und die Innovation auf dem Suchmarkt fördern.

Ein ähnlicher Ansatz wurde im Kartellverfahren gegen AT&T im Jahr 1956 verfolgt, in dem das Unternehmen dazu verpflichtet wurde, gebührenfreie Lizenzen für seine Patente bereitzustellen. Auch im Verfahren gegen Microsoft im Jahr 2001 wurde die Verpflichtung eingeführt, bestimmte APIs Dritten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Bedenken hinsichtlich Googles KI-Spiel

Die Bedenken hinsichtlich der Dominanz von Google erstrecken sich auch auf die Entwicklung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI).

Das Justizministerium hat Alarm geschlagen, dass Google durch seine Kontrolle über die Online-Suche einen unfairen Vorteil bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz erlangt.

Websites haben dem Webcrawler von Google bisher erlaubt, ihre Inhalte zu indizieren, damit sie in den Suchergebnissen erscheinen. Diese Daten werden jedoch auch verwendet, um die KI-Modelle von Google zu trainieren.

Google hat vor Kurzem ein Tool eingeführt, mit dem Websites das Scraping von Daten speziell für KI blockieren können. Allerdings gilt diese Deaktivierung nicht für alle Daten, die für die KI-Entwicklung verwendet werden.

Die KI-Übersichten von Google, narrative Antworten auf Suchanfragen, greifen auf Suchergebnisse zurück und präsentieren zusammengefasste Informationen.

Diese in die Suchfunktion integrierten Übersichten können von Website-Publishern nicht deaktiviert werden, was weitere Bedenken hinsichtlich Googles Einfluss auf Webinhalte aufwirft.

Der weitere Weg und die Auswirkungen

Sollte sich das Justizministerium für eine Aufspaltung entscheiden, bedarf dieser Plan der Genehmigung durch Richter Mehta, der Google dann anweisen wird, diesem Plan nachzukommen.

Die Anwälte des Justizministeriums beraten Unternehmen, die von den Praktiken von Google betroffen sind, um das volle Ausmaß der monopolistischen Auswirkungen und mögliche Rechtsmittel einzuschätzen.

Unabhängig von der konkreten Vorgehensweise liegt der Schwerpunkt der Regierung weiterhin auf der Wiederherstellung des Wettbewerbsgleichgewichts in der Technologiebranche.

Dazu könnte es gehören, Exklusivverträge zu verbieten, die den Wettbewerb behindern, und sicherzustellen, dass Google aufstrebende Märkte wie den KI-Markt nicht unfair dominiert.

Der Ausgang dieses historischen Kartellverfahrens gegen Google könnte einen bedeutenden Präzedenzfall schaffen, der die Regulierung digitaler Märkte beeinflusst und dafür sorgt, dass Wettbewerb und Innovation in der sich rasch entwickelnden Technologiebranche florieren.

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