Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht sich für die Arbeitnehmervertreter aus: Wie aus Medienberichten hervorgeht, dürfen Gewerkschaften im Zuge einer Umfirmierung von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Societas Europaea (SE) nicht geschwächt werden. Im Mittelpunkt steht die SAP: Der Software-Konzern hatte sich 2014 in eine SE umgewandelt, um sich breiter auf dem europäischen Markt aufstellen zu können. Denn dadurch gelten für… Hier weiterlesen
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