Erlaubt sind Mieterhöhungen grundsätzlich. Aber der Vermieter muss einiges beachten und Mieter haben Rechte. Gesetzlich können Mieterhöhungen nicht wahllos und unbegrenzt verlangt werden. Eine Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach der vorigen Mieterhöhung ausgesprochen werden. In Kraft tritt sie dann erst nach 15 Monaten, weil der Mieter noch eine Überlegungsphase hat. Mieterhöhungen, aber wie oft? Begrenzungen und Einschränkungen für Vermieter… Hier weiterlesen