Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) – Für Meta Platforms Inc. (ISIN: US30303M1027, WKN: A1JWVX, Ticker-Symbol: FB2A, NASDAQ-Symbol: META) kommt aus Deutschland eine Nachricht, die weit über einen einzelnen Streit um betrügerische Anzeigen hinausreichen könnte. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass der US-Technologiekonzern für Fake-Anzeigen haftbar gemacht werden kann, die von Dritten auf Instagram und Facebook veröffentlicht wurden.
Interesse an unserem Newsletter?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie in Sachen Aktien, Börse und Finanznachrichten auf dem Laufenden.