Die Bank Julius Bär ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Weitergabe von Finma-Unterlagen an den Strafrechtsdienst des eidgenössischen Finanzdepartements zu verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Hintergrund ist eine Strafanzeige der Finanzmarktaufsicht, die zu einer Untersuchung wegen möglicher Verletzungen der Meldepflicht gemäß Geldwäschereigesetz führte. Die betreffenden Dokumente stammen aus zwei Enforcement-Verfahren, welche die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen die… Hier weiterlesen
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