Die Führungskräfte von Heidelberg Pharma haben gemäß § 161 AktG bestätigt, dass das Unternehmen bis zum 30. Januar 2023 alle außer den im Text genannten Abweichungen den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen hat. Die Begriffe „Heidelberg Pharma“ und „Heidelberg Pharma AG“ werden synonym verwendet, während spezifische Sachverhalte von Tochter- oder Muttergesellschaften ausdrücklich benannt werden. In diesem… Hier weiterlesen
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