Generell gibt es bei der Datenschutz-Grundverordnung auch Gefängnisstrafen, die einem bei bestimmten Vergehen drohen könnten. In der Regel sind die Freiheitsstrafen mit bis zu zwei Jahren festgesetzt. Dies kann sich aber je nach Schwere des Vergehens noch erhöhen. Wer hier nicht rechtzeitig gegen lenkt und ein ordentliches Datenschutzprogramm, einen Datenschutzbeauftragten und sich selbst ein angemessenes Wissen zu dem Thema aneignet, der hat… Hier weiterlesen
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