Die 33. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO hat am 1. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 98,44 % des anwesenden Kapitals für die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung in der Satzung der S IMMO gestimmt. Kontrollierende Beteiligung an der S IMMO Nach Erhalt aller fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen, die für die Erlangung der alleinigen Kontrolle der CPIPG über die S IMMO erforderlich sind, wurde… Hier weiterlesen
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