Der Vorstand der Compleo Charging Solutions AG hat heute beschlossen, zwei Patente für die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung von Ladevorgängen künftig durch Lizenzierung zu verwerten. Aufgrund aktueller patentrechtlicher Gutachten hat Compleo Grund zu der Annahme, dass mehrere Dritte mit den von ihnen vertriebenen Produkten und Dienstleistungen in den Schutzbereich der in den Patenten beanspruchten Geräte und Verfahren eingreifen. Aufgrund… Hier weiterlesen