Wie schon in den vorherigen Klagen gegen BioNTech wegen vermeintlicher Impfschäden wurde am 20. Februar vom Landgericht Frankenthal eine Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Ursache für ihre Beschwerden tatsächlich die zweite Corona-Impfung war. Wichtig dürfte in diesem Zusammenhang für BioNTech sein, dass das Gericht darlegte, dass Impfstoffhersteller nur dann… Hier weiterlesen