Die Bayer-Aktie schoss vergangene Handelswoche um rund +25% in die Höhe und beendete die Woche fast auf einem neuen 12-Monatshoch. Hat der deutsche Chemie- und Pharmakonzern jetzt überhaupt noch Luft nach oben?

Das sagen die Banken

Nach dem historischen Urteil des US Supreme Courts im Fall „Durnell“ am vergangenen Donnerstag haben mehrere Banken und Analysehäuser ihre Bewertungen für die Bayer-Aktie umgehend angepasst. Während einige Institute ihre Kursziele direkt angehoben haben, beließen andere ihre bestehenden (ohnehin recht hohen) Kursziele und bekräftigten stattdessen nachdrücklich ihre Kaufempfehlungen, da das Urteil den chronischen „Monsanto-Abschlag“ der Bayer-Aktie an der Börse erheblich verringert. Hier die Reaktionen der Analysten:

Die größte Anpassung vollzogen die Experten von mwb research. Sie erhöhten das Kursziel für die Bayer-Aktie massiv von 52 auf 65 € und bekräftigten ihren Kaufempfehlung. Die mwb-Analysten sprechen vom wichtigsten juristischen Durchbruch seit dem Monsanto-Kauf, da der unkalkulierbare Klagestapel nun endlich eingrenzbar wird.

Die deutsche DZ Bank sieht mit 54 statt bislang 51 € ebenfalls mehr Potenzial in der Bayer-Aktie. Sie empfiehlt die Aktie vor dem Hintergrund, dass der Sieg das Fundament der Glyphosat-Warnhinweisklagen blockiert und den chronischen Bewertungsabschlag nachhaltig beenden dürfte, zum Kauf.

Und auch die Investmentbank Jefferies schraubte den fairen Wert der Bayer-Aktie von 40 auf 46 € hoch, bleibt jedoch bei ihrem Rating „Halten“. Zwar limitiere der Richterspruch die künftigen Rechtsrisiken deutlich, so die Jefferies-Banker. Auf den parallel verhandelten, separaten Milliardenvergleich habe die Entscheidung laut Jefferies jedoch kaum direkten Einfluss.

Unverändert ließen die Kursziele die Investmentbank Goldman Sachs (55 €), die Schweizer Großbank UBS (52 €) und die britische Barclays-Bank (50 €). Alle drei Banken sehen das Votum des obersten US-Gerichtes zwar als klaren Befreiungsschlag, da es bestehende und künftige Klagen wegen fehlender Krebswarnhinweise in den US-Bundesstaaten weitgehend ausschließen dürfte. Aber sie glauben auch, dass viele Anleger wohl erst die finale Genehmigung des parallelen US-Vergleichs im Juli abwarten werden, bevor sie im großen Stil einsteigen.

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Vom 1- auf das 3-Jahreshoch?

Das Chartbild der Bayer-Aktie hat sich durch den Kursschub letzte Woche erheblich verbessert. Der DAX-Titel steht knapp davor, sein 12-Monatshoch bei 49 € zu knacken. Sollte das gelingen, dürfe die Aktie im Anschluss auch gleich Kurs auf das 3-Jahreshoch bei 53 € nehmen.

Ein hoch bewerteter Meilenstein

Das Urteil des US Supreme Courts kann man in der Tat als Meilenstein in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA bezeichnen. Die überwiegende Mehrheit der Abertausenden Klagen gegen Bayer basiert auf der juristischen Theorie des „Failure to Warn“ (mangelnde Aufklärung). Die Kläger werfen Bayer vor, auf den Verpackungen des Unkrautvernichters Roundup (Wirkstoff: Glyphosat) nicht explizit vor einem Krebsrisiko gewarnt zu haben.

Der Oberste Gerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil dieser Argumentation nun den Boden entzogen. Nach dem US-Pflanzenschutzgesetz hat die nationale Umweltbehörde EPA die alleinige Hoheit über die Gestaltung und Zulassung von Produktetiketten. Die EPA hat Glyphosat mehrfach geprüft und als „nicht krebserregend bei sachgemäßer Anwendung“ eingestuft. Sie hat ein Krebs-Warnlabel auf der Flasche nicht nur nicht verlangt, sondern es nach Bundesrecht sogar als „irreführend“ untersagt.

Das ursprüngliche Urteil im Fall des Hobbygärtners John Durnell, dem eine Jury in Missouri über 1 Million US$ zugesprochen hatte, wurde vom obersten US-Gericht aufgehoben. Der Supreme Court hat in seinem Urteil klipp und klar festgestellt, dass das Bundesrecht das Bundesstaatenrecht in den USA aussticht. Einzelne US-Bundesstaaten (wie Kalifornien) dürfen durch ihre Gerichte und Geschworenen-Jurys keine Warnhinweise erzwingen, die zusätzlich zu oder abweichend von den Bundesvorgaben der EPA sind. In anderen Bundesstaaten werden sich die Gerichte ebenfalls an das Urteil des Supreme Courts halten.

Für Bayer bedeutet das, dass fast allen Klagen die rechtliche Grundlage entzogen wurde. Gerichte auf Ebene der Bundesstaaten müssen laufende „Failure to Warn“-Klagen auf Basis des Supreme-Court-Urteils nun reihenweise abweisen. Zudem wird es für Anwaltskanzleien in den USA künftig nahezu unmöglich, neue Kläger mit der Begründung zu finden, das Etikett sei fehlerhaft gewesen. Und nicht zuletzt stärkt das Urteil Bayer massiv den Rücken in der finalen Verhandlung eines Sammelverfahrens über Schadensersatz, da die Klägeranwälte nun kaum noch rechtliche Hebel haben, um in Einzelprozessen höhere Summen zu erstreiten.

Abschließend: An diese Top-Picks 2026 glauben wir mehr als an die Bayer-Aktie.

Trotz dieser sehr guten Nachricht sehe ich derzeit kaum weiteres Upside in der Bayer-Aktie. Der Fokus der Börse wird sich nun langsam wieder auf das operative Geschäft richten. Und hier läuft es derzeit nicht besonders rund für die Leverkusener.

Sie haben es seit drei Jahren mit einer Wachstumsflaute zu tun. Vor diesem Hintergrund ist mir eine Bewertung mit einem Forward-KGV von 11 etwas zu sportlich. Ich kann nicht nachvollziehen, woher viele Banken so viel Optimismus nehmen.

ℹ Bayer in Kürze

  • Die Bayer AG ist einer der weltgrößten Chemie- und Pharmakonzerne. Der Konzern ist in drei Geschäftsbereiche untergliedert: Pharmaceuticals (rezeptpflichtige Arzneimittel), Consumer Health (rezeptfreie Medikamente) und Crop Science (Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung).
  • Bayer hat seine Konzernzentrale in Leverkusen und unterhält weltweit Niederlassungen.
  • Bayer ist im deutschen Leitindex DAX und im europäischen Leitindex EuroStoxx 50 gelistet. An der Börse wird der Konzern aktuell mit ca. 47 Milliarden € bewertet.

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