Wer illegal auf einer Baustelle beschäftigt ist und einen Arbeitsunfall erleidet, ist trotzdem von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. In einem vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen verhandelten Fall hatte ein serbischer Staatsangehöriger auf einer Brückenbaustelle schwerste Verbrennungen erlitten, als er Kontakt zu einer Oberleitung hatte. Der Mann war mit Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis in die Bundesrepublik gereist und bekam bei einem… Hier weiterlesen
Interesse an unserem Newsletter?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie in Sachen Aktien, Börse und Finanznachrichten auf dem Laufenden.