Das Unternehmen ist in zwei Kartellverfahren der europäischen Wettbewerbshüter verwickelt, in denen Amazon vorgeworfen wird, seine riesige Reichweite und Plattform zu nutzen, um lokale Verkäufer zu behindern. In einer kürzlich abgegebenen Erklärung erklärte die Europäische Kommission, dass das Unternehmen zugestimmt habe, die lokalen Verkäufer gleichzubehandeln und die Verkäuferdaten nicht für seine eigenen Geschäfte zu nutzen. Die Kartellbehörde untersuchte auch die… Hier weiterlesen
Interesse an unserem Newsletter?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie in Sachen Aktien, Börse und Finanznachrichten auf dem Laufenden.