Anbieter suggeriere Verbrauchern Glasfaseranschluss trotz teils vorhandener Kupferleitung

Das Landgericht Koblenz (https://lgko.justiz.rlp.de/) gibt der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (https://www.vzbv.de) (vzbv) gegen eine Highspeed-Internet-Werbung der 1&1 Telecommunication SE (https://www.1und1.de/) wegen Irreführung statt. Der Vorwurf: Der Internetanbieter soll Verbrauchern suggeriert haben, dass ein Glasfaseranschluss vorliege – trotz teilweise vorhandener Kupferleitung.