Die Adler-Unternehmensgruppe legt Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Die BaFin hat im Rahmen einer Fehlerfeststellung entschieden, dass der geprüfte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der dazugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ADLER Real Estate AG (‚ADLER Real Estate‘) einen Bilanzierungsfehler im Sinne des § 109 Abs. 1 WpHG enthält. Dies wurde der ADLER… Hier weiterlesen
Interesse an unserem Newsletter?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie in Sachen Aktien, Börse und Finanznachrichten auf dem Laufenden.