gleich zwei Anklagepunkte formulierte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen CTS Eventim. Der Vorwurf: der Ticketanbieter beeinflusse in zwei Instanzen bewusst das Kaufverhalten der Kunden. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg ist ein entsprechendes Urteil gefällt worden. Zweite Instanz unzulässig Demnach ist es Eventim in Zukunft untersagt beim Ticketkauf im Portal ein zweites separates Fenster einzublenden, welches eindringlich auf den Abschluss einer Ticketversicherung pocht.… Hier weiterlesen