Die Zuger Kantonalbank hat ihre Kreditvergaberichtlinien für günstigen Wohnraum gelockert. Diese Änderung erfolgt im Rahmen der vom Zuger Regierungsrat im September 2024 verabschiedeten „Wohnpolitischen Strategie 2030“. Durch diese Anpassung können Wohnbaugenossenschaften von verbesserten Konditionen profitieren. Verbesserte Finanzierungsbedingungen für Genossenschaften Im Detail bietet die Zuger Kantonalbank den Wohnbaugenossenschaften im Kanton bei neuen Finanzierungen höhere Belehnungsgrenzen sowie eine weniger strenge Tragbarkeitsberechnung an.… Hier weiterlesen
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