Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA Optical Networking SE heute über ihre Absicht informiert, in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne von § 291 Abs. 1 AktG einzutreten. 1 des Aktiengesetzes, mit Acorn HoldCo als beherrschendem Unternehmen und ADVA als beherrschtem Unternehmen. Der Vorstand der ADVA hat beschlossen, in Verhandlungen über einen solchen Vertrag… Hier weiterlesen