Ein Anwohner hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Parkplätze auf öffentlichem Grund in seiner Gegend erhalten bleiben. Wird ein Parkplatz zu einem Behindertenparkplatz, muss der Anwohner das laut ARAG hinnehmen, wenn er kein besonderes entgegenstehendes Interesse hat. In dem konkreten Fall wies die Verbandsgemeindeverwaltung zu Gunsten eines Nachbarn des Klägers einen Parkplatz als Schwerbehindertenparkplatz aus. Dieser Parkplatz befindet sich gegenüber… Hier weiterlesen