München, 27. September 2022 – Der Vorstand der Nagarro SE, München (die ‚Gesellschaft‘), hat heute beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) zum Rückkauf von Aktien der Gesellschaft zu nutzen, die von der Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 erteilt wurde. Insgesamt sollen bis… Hier weiterlesen
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