ECM-System von sovero ermöglicht eine durchgängig elektronische Bearbeitung

Die verpflichtende Einführung der elektronischen Bußgeldakte zum 1. Januar 2026 (§ 110a OWiG) ist für Ordnungsbehörden ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitaler Verwaltung. Bußgeldverfahren müssen seitdem vollständig elektronisch geführt werden. Ziel der gesetzlichen Vorgaben war es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, die Zusammenarbeit mit der Justiz zu beschleunigen und Medienbrüche zu vermeiden. Die sovero GmbH stellt mit 2Charta® ECM eine Plattform bereit, die dies ermöglicht.