Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) weist auf mögliche Folgen hin, die sich aus den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie ergeben könnten. In diesem Zusammenhang fordert der ÖWAV Rechtssicherheit vor allem hinsichtlich des zentralen Finanzierungsmechanismus. Zwar gelte laut Richtlinie eine Verpflichtung zum Ausbau der Abwasserreinigung im Sinne einer vierten Reinigungsstufe. Jedoch brauche es "eine verlässliche und verursachergerechte Finanzierung, um die notwendige Modernisierung von Kläranlagen nicht zu verzögern oder gar zu gefährden", wie ÖWAV-Geschäftsführer Daniel Resch feststellt: "Das Verursacherprinzip darf nicht ausgehöhlt werden."