Der Nießbrauch ist in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmodell – Der Bundesfinanzhof versagt jetzt jedoch den sofortigen schenkungsteuerlichen Abzug des Nießbrauchs bei Lebensversicherungen – Beim Wertpapierdepot bleibt er bestehen. Dennoch gibt es beim Nießbrauch an Wertpapieren bei der ertragsteuerlichen Zurechnung der Kapitalerträge neue Vorgaben vom BMF.