Funkionäre kassieren gesetzwidrig Millionenbeträge

Hubert Thurnhofer, Galerist und Herausgeber von ethos.at (https://ethos.at/), hat gegen die Zwangsgebühren der Wirtschaftskammer Einspruch erhoben. (Siehe pressetext.com 29.6.26 (https://www.pressetext.com/news/zwangsgebuehr-wko-einspruch.html )) Dieser wurde vom Bezirksgericht Mürzzuschlag als unzulässig zurückgewiesen. Nun bestätigt der Rechnungshof große Teile der Kritik, insbesondere an Funktionären, die die WKO als Selbstbedienungsladen nutzen. Mehr noch: die Selbstbedienung der Funktionäre ist rechtswidrig, denn Funktionärstätigkeiten sind laut Wirtschaftskammergesetz grundsätzlich unbesoldete Ehrenämter!