Wien (www.aktiencheck.de) – Bei Tesla (ISIN: US88160R1014, WKN: A1CX3T, Ticker-Symbol: TL0, NASDAQ-Symbol: TSLA) (+1,6 %) erklärte der Oberste Gerichtshof eine Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2024 für nichtig, welche die Vergütung mit einem USD 300 Mio. schweren Aktienoptionspaket aus dem Jahr 2018 für nicht rechtens erklärt hatte, so die Analysten der Raiffeisen Bank International AG.
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