Eine Boje im Meer (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer Zoll darf den als Teil der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" inklusive Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei getrennten, aber sachlich…

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